Donnerstag, 12. Februar 2015

Das Geheimnis der Pflichtablieferung bei den Bibliotheken...

Hallo, ihr lieben Leser,

heute mal eine kleine Hilfestellung an alle neuen Selfpublisher, die genau wie ich (bis vor einer Stunde) vor dem großen Rätsel der Ablieferungspflicht stehen.
Ich bin Thüringerin, also muss ich an die Nationalbibliothek und die Landesbibliothek Thüringen abliefern. Oder nicht? Und wie? Und was? Wohin?

Leider kannte sich da auch keiner so richtig aus, die Bookrixer meinten, dass macht Bookrix selbst, bei Createspace konnte mir keiner helfen.
Also habe ich gestern beschlossen, mir selbst Informationen zu beschaffen - direkt an der Quelle. Ich habe bei der Landesbibliothek angerufen, die hatten jedoch niemanden mehr da, der an den Apparat gehen konnte. Bei der Nationalbibliothek konnte ich zwar jemanden erreichen, der konnte mir allerdings auch nicht weiter helfen. (Kleiner Tipp am Rande: Wer dort anrufen will, macht das möglichst lange vor 16.00Uhr)


Heute habe ich das natürlich nochmal versucht. Gegen halb drei, da war nämlich auch jemand dran.

Fangen wir erst einmal mit der Landesbibliothek Thüringen an.

Abzuliefern sind theoretisch ein Taschenbuch und ein eBook, praktisch - so erklärte mir das die nette Frau - reicht ein Taschenbuch.
Denn:
a) steht sowieso das Gleiche drin
b) gibt es technische Schwierigkeiten, dass eBook vor illegaler Weiterverbreitung zu schützen, also wird ganz darauf verzichtet
Das weitere Vorgehen ist recht simpel - Briefumschlag, Buch rein und an die Bibliothek schicken. Man braucht kein Formular, kein Einschreiben oder sonst irgendwelchen Papierkram.
Einfach, oder?
Damit es noch leichter wird, hier gleich die Adresse:

Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek Jena
Pflichtexemplarbearbeitung
Bibliotheksplatz 2
07743 Jena


Deutlich schwieriger war es dagegen mit der Deutschen Nationalbibliothek, denn da habe ich erstmal lange nach einer Adresse und einer Telefonnummer gesucht. Letztendlich mit Erfolg.

Zuerst muss man jedoch wissen, welche Bibliothek man eigentlich erreichen will. Das findet man - fragt mich jetzt nicht wo genau - auf der Homepage und richtet sich nach den Bundesländern, in denen man wohnt. Für mich als Thüringerin kam also der Teil in Leipzig in Frage.
Eigentlich möchte man dort zwei Pflichtexemplare, es sei denn, die Auflage ist kleiner als 25 Bücher. In meinem Fall war das jetzt nicht so einfach abzugrenzen - es ist ja ein on demand-Verfahren und damit gibt es keine beschränkte Auflage. Deshalb müssen zwei Pflichtexemplare her.
Moment - was ist dann mit den eBooks?
Die nette Frau am Telefon meinte dann nur: "Das können Sie sich aussuchen, ob eBook oder Taschenbuch."
Das widerspricht zwar den FAQ auf der Homepage, aber ich halte mich an die Aussage am Telefon. Für jemanden wie mich ist die Abgabe als eBook schon allein preislich deutlich besser.
"Am liebsten nehmen wir PDF." Das ist sehr schön, ich habe es aber nicht als PDF, sondern nur als .epub und .mobi.
Abgeben kann man das ganze über die Webseite bei "Netzpublikationen", leider hab ich mich da dumm und dämlich gesucht und noch einmal Tante Google gefragt.
Das Problem war folgendes: Man braucht erst einmal ein Nutzerkonto und bekommt eine eMail zum Freischalten. Danach fordert man den Dienst ein, den man braucht. Also die Abgabe von Netzpublikationen.
Ein Formular ausfüllen, welches kleine Fragezeichen als Hilfestellung bietet und wieder abschicken. Und dann heißt es warten. Wieder eine eMail zur Bestätigung, dass die Daten übermittelt wurden und eine Aufforderung, auf eine neue Mail zu warten.
Genau da bin ich jetzt auch und warte. Ich werde das hier ergänzen, sobald ich mit der Ablieferung weiter bin.

Bis dahin erst einmal viel Erfolg :)

Viele Grüße,
Mia Monocerus

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